| Den Rechtsanwälten Ulrich Emmert und Dr. Jens Bücking,
Vaihinger Str. 153, 70567 Stuttgart -je einzeln- wird hiermit in der Sache
Ermittlungsverfahren, Az.
gegen
wegen
Vollmacht erteilt.
Diese Vollmacht erstreckt sich auf die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung
der Interessen des Mandanten. Sie umfaßt insbesondere folgende Befugnisse:
Vertretung und Verteidigung in Strafsachen, Adhäsionsverfahren und Bußgeldsachen (§§
302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie für den Fall der Abwesenheit zur
Vertretung nach § 411 Abs. 2 StPO und mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§
233 Abs. 1, 234 StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozeßordnung
zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für
Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere im Beitragsverfahren.
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Nebenklage,
Privatklage und Widerklageverfahren. Sie umfaßt insbesondere die Befugnis, Zustellungen
zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu
übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu
verzichten, Geld, Wertsachen, Urkunden, Kautionen und Bußgeldzahlungen entgegenzunehmen
und zu quittieren sowie Akteneinsicht zu nehmen.
(Ort) (Datum) (Unterschrift)
Die Gerichte, Behörden, der
Gerichtsvollzieher und sonstige Dritte, einschließlich des gegnerischen
Prozeßbevollmächtigten werden angewiesen, die in dieser Sache zurückzuzahlenden - zu
leistenden - beigetriebenen - hinterlegten Beträge auszuzahlen an meine
Bevollmächtigten, die Rechtsanwälte Dr. Jens Bücking und Ulrich Emmert.
(Ort) (Datum) (Unterschrift) |