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Vollmacht Zivilrecht und öffentliches Recht

Der Anwaltssozietät

e|s|b Rechtsanwälte

und zwar den Rechtsanwälten Ulrich Emmert, Dr. Jens Bücking, Horst Speichert und Henrik Angster, Vaihinger Str. 153, 70567 Stuttgart -je einzeln-, wird hiermit in der Sache

 

unbeschränkt Vollmacht erteilt. Gleichzeitig werden alle in dieser Sache von den Bevollmächtigten bereits vorgenommenen Handlungen genehmigt.

Diese Vollmacht erstreckt sich auf die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung der Interessen des Mandanten.

Sie umfaßt insbesondere folgende Befugnisse:

  1. Prozeßführung in allen Instanzen;
  2. Vertretung in allen Nebenverfahren, insbesondere Arrest und einstweiligen Verfügungsverfahren, Kostenfestsetzung und sämtlichen Zwangsvollstreckungsverfahren;
  3. Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis;
  4. Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere;
  5. Vornahme und Entgegennahme von Zustellungen, Einlegung, Beschränkung und Rücknahme von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen sowie Verzicht auf solche, Erhebung und Rücknahme von Widerklagen;
  6. Empfangnahme von Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere des Streitgegenstandes und der vom Gegner, von der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten, sowie Verfügung darüber ohne die Beschränkung des § 181 BGB;
  7. Abgabe von Willenserklärungen.

 

 


(Ort) (Datum) (Unterschrift)

Die Gerichte, Behörden, der Gerichtsvollzieher und sonstige Dritte, einschließlich des gegnerischen Prozeßbevollmächtigten werden angewiesen, die in dieser Sache zurückzuzahlenden - zu leistenden - beigetriebenen - hinterlegten Beträge auszuzahlen an meine Bevollmächtigten, die Rechtsanwälte Ulrich Emmert, Dr. Jens Buecking, Henrik Angster und Horst Speichert, Vaihinger Str. 153, 70567 Stuttgart.

 

 


(Ort) (Datum) (Unterschrift)

© esb Rechtsanwälte PartG, Vaihinger Str. 153, D-70567 Stuttgart, Tel. +49 711 469058-0
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